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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2016 - L 7 AS 113/15 B   

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https://dejure.org/2016,100014
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2016 - L 7 AS 113/15 B (https://dejure.org/2016,100014)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.09.2016 - L 7 AS 113/15 B (https://dejure.org/2016,100014)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. September 2016 - L 7 AS 113/15 B (https://dejure.org/2016,100014)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2016 - L 7 AS 113/15
    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Aufl. 2013, § 14 Rn. 15 ff.).

    Dies ist der Fall, wenn die geltend gemachten Gebühren die Toleranzgrenze von circa 20 % zur tatsächlich objektiv angemessenen Gebührenhöhe überschreiten (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2015 - L 12 SO 302/14

    Erinnerung gegen eine Kostenfestsetzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2016 - L 7 AS 113/15
    Bei einer durchschnittlichen Untätigkeitsklage nach § 88 SGG ist regelmäßig nur der Ansatz der doppelten Mindestgebühr, also in Höhe von 100, 00 Euro, gerechtfertigt (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Januar 2016 - L 7 SO 72/15 B - Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Januar 2015 - L 12 SO 302/14 B -, juris Rn. 3).

    Eine Erledigung eines Verfahrens durch ein angenommenes Anerkenntnis setzt vielmehr voraus, dass ein Beteiligter einen prozessualen Anspruch durch eine Prozesserklärung gegenüber dem Gericht anerkennt und der andere Beteiligte das Anerkenntnis durch eine Prozesserklärung gegenüber dem Gericht annimmt (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Januar 2016 - L 7 SO 72/15 B - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.1.2015 - L 12 SO 302/14 B, juris Rn. 7; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 101 Rn. 20 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2016 - L 7 SO 72/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2016 - L 7 AS 113/15
    Bei einer durchschnittlichen Untätigkeitsklage nach § 88 SGG ist regelmäßig nur der Ansatz der doppelten Mindestgebühr, also in Höhe von 100, 00 Euro, gerechtfertigt (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Januar 2016 - L 7 SO 72/15 B - Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Januar 2015 - L 12 SO 302/14 B -, juris Rn. 3).

    Eine Erledigung eines Verfahrens durch ein angenommenes Anerkenntnis setzt vielmehr voraus, dass ein Beteiligter einen prozessualen Anspruch durch eine Prozesserklärung gegenüber dem Gericht anerkennt und der andere Beteiligte das Anerkenntnis durch eine Prozesserklärung gegenüber dem Gericht annimmt (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Januar 2016 - L 7 SO 72/15 B - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.1.2015 - L 12 SO 302/14 B, juris Rn. 7; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 101 Rn. 20 mwN).

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 216/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Beweislast für die Unbilligkeit der Gebührenbestimmung bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2016 - L 7 AS 113/15
    Für eine grundsätzliche Beschränkung der sozialgerichtlichen Prüfungs- und ggf. Korrekturkompetenz im Rahmen von Vergütungsfestsetzungsverfahren für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwälte auf Fälle, in denen der zur Erstattung verpflichtete Dritte die Unbilligkeit als Einwendung vorgetragen hat, ist eine gesetzliche Grundlage vor dem Hintergrund des im sozialgerichtlichen Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) gemäß § 103 SGG geltenden Untersuchungs- bzw. Amtsermittlungsgrundsatzes nicht zu ersehen, auch nicht aus dem auf die Situation eines zivilgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahrens gegen den zur Kostenerstattung verpflichteten Verfahrensgegner in der Hauptsache bezogenen Beschluss des BGH vom 20. Januar 2011 (Az.: V ZB 216/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2015 - L 7/14 AS 7/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Überprüfung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2016 - L 7 AS 113/15
    Der Senat verweist insoweit auf die hierzu bereits ergangenen Beschlüsse (siehe exemplarisch die Beschlüsse vom 1. Juli 2015 - L 7/14 AS 7/14 B -, 5. August 2015 - L 7/14 AS 6/14 - und 23. September 2015 - L 7/14 AS 20/14 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2006 - L 4 B 4/05

    Umfang von Betragsrahmengebühren in Verfahren vor den Gerichten der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2016 - L 7 AS 113/15
    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Aufl. 2013, § 14 Rn. 15 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2015 - L 7/14 AS 6/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2016 - L 7 AS 113/15
    Der Senat verweist insoweit auf die hierzu bereits ergangenen Beschlüsse (siehe exemplarisch die Beschlüsse vom 1. Juli 2015 - L 7/14 AS 7/14 B -, 5. August 2015 - L 7/14 AS 6/14 - und 23. September 2015 - L 7/14 AS 20/14 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 7/14 AS 20/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2016 - L 7 AS 113/15
    Der Senat verweist insoweit auf die hierzu bereits ergangenen Beschlüsse (siehe exemplarisch die Beschlüsse vom 1. Juli 2015 - L 7/14 AS 7/14 B -, 5. August 2015 - L 7/14 AS 6/14 - und 23. September 2015 - L 7/14 AS 20/14 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2015 - L 7/14 AS 52/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2016 - L 7 AS 113/15
    Mit dessen Erlass entfiel das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 88 Rn. 10); sie wird unzulässig und der Kläger ist gehalten, das Verfahren durch einseitige Erledigungserklärung, die keine fiktive Terminsgebühr zur Folge hat (vgl. Senatsbeschluss vom 6.10.2015 - L 7/14 AS 52/14 B), zu beenden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2019 - L 7 AS 28/18
    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen folge dieser Rechtsprechung, z.B. in den Beschlüssen vom 19. September 2016 zum Aktenzeichen L 7 AS 113/15 B und vom 27. März 2018 zum Aktenzeichen L 7 AS 29/17 B.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2018 - L 7 AS 75/17
    Mit dessen Erlass entfiel das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 88 Rn. 10); sie wird unzulässig und der Kläger ist gehalten, das Verfahren durch einseitige Erledigungserklärung zu beenden, die keine fiktive Terminsgebühr zur Folge hat (vgl. Senatsbeschluss vom 19.9.2016 - L 7 AS 113/15 B).
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